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FINANZ- UND LOHNBUCHHALTUNG

FINANZ- UND LOHNBUCHHALTUNG

Für unsere freiberuflichen und gewerblichen Mandanten erstellen wir die laufende Finanzbuchhaltung mit einer monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertung. Dabei geben wir auch die Umsatzsteuermeldungen an das Finanzamt ab.


Besonders für größere Unternehmen stellt es oftmals eine große Herausforderung dar, alle finanziellen Vorgänge übersichtlich, vollständig und ordnungsgemäß aufzustellen. Dies ist jedoch enorm wichtig, um sich jederzeit einen Überblick über Ausgaben und Einnahmen verschaffen zu können.
Die Finanzbuchhaltung ist ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Rechnungswesens. Wir verwalten Ihre betriebsinternen Ausgaben und Einnahmen sorgfältig und vollständig, sodass Sie jederzeit wissen, wie es um Ihr Unternehmen bestellt ist. So werden Sie, wenn am Ende des Geschäftsjahres die Abschlussrechnung ansteht, einen vollständigen und übersichtlichen Überblick über alle das Unternehmen betreffenden Finanzen haben.


Wir übernehmen auch die Lohnbuchhaltung für unsere Mandanten. In diesem Rahmen beraten wir Sie gerne auch in lohnsteuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen und veranlassen die Meldungen gegenüber der Finanzverwaltung und den Sozialversicherungsträgern.


Für eine ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung sind umfassende Kenntnisse im Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Lohnsteuerrecht vonnöten. Was für den Arbeitnehmer simpel aussieht, bedeutet für den Arbeitgeber eine Menge rechnerischen und bürokratischen Aufwand, da er nicht nur für den Lohn des Angestellten aufkommen muss, sondern eben auch Krankenversicherung, Rentenversicherung und andere Ausgaben tätigen muss.



In beiden Arten der Buchhaltung verfügen wir über umfassende Kenntnisse und jahrelange Erfahrung.

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